GmbHG § 8 Inhalt der Anmeldung

Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung

(1) Der Anmeldung müssen beigefügt sein:

1.
der Gesellschaftsvertrag und im Fall des § 2 Abs. 2 die Vollmachten der Vertreter, welche den Gesellschaftsvertrag unterzeichnet haben, oder eine beglaubigte Abschrift dieser Urkunden,
2.
die Legitimation der Geschäftsführer, sofern dieselben nicht im Gesellschaftsvertrag bestellt sind,
3.
eine von den Anmeldenden unterschriebene Liste der Gesellschafter nach den Vorgaben des § 40,
4.
im Fall des § 5 Abs. 4 die Verträge, die den Festsetzungen zugrunde liegen oder zu ihrer Ausführung geschlossen worden sind, und der Sachgründungsbericht,
5.
wenn Sacheinlagen vereinbart sind, Unterlagen darüber, daß der Wert der Sacheinlagen den Nennbetrag der dafür übernommenen Geschäftsanteile erreicht.
6.
(weggefallen)

(2) In der Anmeldung ist die Versicherung abzugeben, daß die in § 7 Abs. 2 und 3 bezeichneten Leistungen auf die Geschäftsanteile bewirkt sind und daß der Gegenstand der Leistungen sich endgültig in der freien Verfügung der Geschäftsführer befindet. Das Gericht kann bei erheblichen Zweifeln an der Richtigkeit der Versicherung Nachweise (unter anderem Einzahlungsbelege) verlangen.

(3) In der Anmeldung haben die Geschäftsführer zu versichern, daß keine Umstände vorliegen, die ihrer Bestellung nach § 6 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 und 3 sowie Satz 3 entgegenstehen, und daß sie über ihre unbeschränkte Auskunftspflicht gegenüber dem Gericht belehrt worden sind. Die Belehrung nach § 53 Abs. 2 des Bundeszentralregistergesetzes kann schriftlich vorgenommen werden; sie kann auch durch einen Notar oder einen im Ausland bestellten Notar, durch einen Vertreter eines vergleichbaren rechtsberatenden Berufs oder einen Konsularbeamten erfolgen.

(4) In der Anmeldung sind ferner anzugeben:

1.
eine inländische Geschäftsanschrift,
2.
Art und Umfang der Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer.

(5) Für die Einreichung von Unterlagen nach diesem Gesetz gilt § 12 Abs. 2 des Handelsgesetzbuchs entsprechend.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 3 Wx 182/21
21. Oktober 2021
3 Wx 182/21 21. Oktober 2021
Urteil vom Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (6. Senat) - L 6 BA 15/20
17. Februar 2021
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (2. Zivilsenat) - II ZB 25/17
16. Februar 2021
II ZB 25/17 16. Februar 2021
Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen - 3d A 4887/18.O
25. Januar 2021
3d A 4887/18.O 25. Januar 2021
Urteil vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZR 20/18
31. Oktober 2018
I ZR 20/18 31. Oktober 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (2. Zivilsenat) - II ZB 12/16
26. Juni 2018
II ZB 12/16 26. Juni 2018
Urteil vom Bundesgerichtshof (2. Zivilsenat) - II ZR 229/16
12. Juni 2018
II ZR 229/16 12. Juni 2018
Beschluss vom Oberlandesgericht Naumburg - 5 Wx 12/17
17. Januar 2018
5 Wx 12/17 17. Januar 2018
Beschluss vom Bundesgerichtshof (2. Zivilsenat) - II ZB 8/16
25. Juli 2017
II ZB 8/16 25. Juli 2017
Urteil vom Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (3. Senat) - L 3 R 6/16
13. Juli 2017
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