Beschluss vom Landgericht Arnsberg - 3 S 6/14

Tenor

In dem Rechtsstreit

wird die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Soest (13 C 262/13) vom 18.12.2013 als unzulässig verworfen.

Die Kosten der Berufung werden dem Beklagten auferlegt.

Der Wert des Streitgegenstandes für die Berufungsinstanz wird auf 136,00 EUR festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen