Endurteil vom Landgericht Bamberg - 41 S 8/24 WEG e
Tenor
1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Würzburg vom 30.04.2024, Az. 30 C 1655/23 WEG, wird zurückgewiesen.
2. Die Kläger haben als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Amtsgerichts Würzburg ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Beschluss
Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 32.812,50 € festgesetzt.
Gründe
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Referenzen
- ZPO § 540 Inhalt des Berufungsurteils 1x
- ZPO § 2 Bedeutung des Wertes 1x
- 30 C 1655/23 1x (nicht zugeordnet)