Endurteil vom Landgericht Bamberg - 41 S 8/24 WEG e

Tenor

1. Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Amtsgerichts Würzburg vom 30.04.2024, Az. 30 C 1655/23 WEG, wird zurückgewiesen.

2. Die Kläger haben als Gesamtschuldner die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Amtsgerichts Würzburg ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Beschluss

Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 32.812,50 € festgesetzt.

Gründe

Zur Begründung wird auf die in das Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 29.11.2024 aufgenommenen Darlegungen verwiesen, §§ 540 Abs. 1 S. 1, 2 ZPO.

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