Beschluss vom Landgericht Bielefeld - 23 T 101/06

Tenor

Der Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld vom 16.11.2006 wird abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Das Entgelt des vorläufigen Insolvenzverwalters Rechtsan-walt B. H. wird wie folgt festgesetzt:

Vergütung: 1.000,-- €

Auslagen pauschal: 150,-- €

Zwischensumme: 1.150,-- €

16 % Mehrwertsteuer: 184,-- €

Gesamtbetrag: 1.334,-- € .

Nach Rechtskraft des Beschlusses kann der Endbetrag der vorläufig verwalteten Masse entnommen werden.


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