Beschluss vom Landgericht Bielefeld - 23 T 251/22 23 T 256/22 23 T 261/22

Tenor

Die angefochtenen Beschlüsse werden abgeändert:

Die dem Beteiligten zu 2) für den Abrechnungszeitraum 11.08.2020-10.05.2021 zustehende Vergütung wird auf 2.220,60 €, für den Zeitraum 11.05.2021-10.08.2021 auf 606,00 € und für den Zeitraum vom 11.08.2021-10.11.2021 auf 423,00 € festgesetzt.

Der Anspruch richtet sich gegen die Landeskasse.


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