Urteil vom Landgericht Bielefeld - 12 NBs 2/24

Tenor

Die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Minden vom 04.10.2022 (Aktenzeichen 25 Ls 216 Js 59/21) wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt wird.

Es wird festgestellt, dass es im Nachgang zum Beschluss des OLG Hamm vom 12.12.2023 (Az. III – 3 ORs 65/23) zu einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung gekommen ist.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens und des Revisionsverfahrens einschließlich seiner eigenen notwendigen Auslagen. Die Berufungs- und Revisionsgebühr wird um 15 % ermäßigt. In diesem Umfang fallen die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Landeskasse zur Last.


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