Warnung: Dieser Gesetzestext ist möglicherweise veraltet, da der Inhalt nicht aktiv gepflegt wird. Bitte prüfen Sie die offiziellen Quellen.

StGB § 56 Strafaussetzung

Strafgesetzbuch

(1) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.

(2) Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen. Bei der Entscheidung ist namentlich auch das Bemühen des Verurteilten, den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen, zu berücksichtigen.

(3) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wird die Vollstreckung nicht ausgesetzt, wenn die Verteidigung der Rechtsordnung sie gebietet.

(4) Die Strafaussetzung kann nicht auf einen Teil der Strafe beschränkt werden. Sie wird durch eine Anrechnung von Untersuchungshaft oder einer anderen Freiheitsentziehung nicht ausgeschlossen.

Referenzen

Dieses Dokument enthält keine Referenzen.

Zitiert von

Beschluss vom Bayerisches Oberstes Landesgericht - 206 StRR 105/26
7. Mai 2026
206 StRR 105/26 7. Mai 2026
Urteil vom Amtsgericht Lübeck - P 89 Ls 771 Js 1965/25
2. Februar 2026
P 89 Ls 771 Js 1965/25 2. Februar 2026
Beschluss vom Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - 10 CE 25.2440
26. Januar 2026
10 CE 25.2440 26. Januar 2026
Urteil vom Landgericht Nürnberg-Fürth - 12 NBs 1521 Js 1736/24
26. Januar 2026
12 NBs 1521 Js 1736/24 26. Januar 2026
Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 512-514/25
20. Januar 2026
3 Ws 512-514/25 20. Januar 2026
Beschluss vom Landgericht Trier (1. Strafkammer) - 1 Qs 54/25
19. Januar 2026
1 Qs 54/25 19. Januar 2026
Urteil vom Landgericht Nürnberg-Fürth - 12 KLs 46 Js 10361/25
8. Januar 2026
12 KLs 46 Js 10361/25 8. Januar 2026
Urteil vom Landgericht Ravensburg (6. Strafkammer) - 6 NBs 25 Js 4939/23
18. Dezember 2025
6 NBs 25 Js 4939/23 18. Dezember 2025
Urteil vom Amtsgericht Wuppertal - 25 Ds 114/23
17. Dezember 2025
25 Ds 114/23 17. Dezember 2025
Urteil vom Amtsgericht Velbert - 23 Ds 35/25
12. Dezember 2025
23 Ds 35/25 12. Dezember 2025