Beschluss vom Landgericht Bochum - 19 O 79/24

Tenor

In dem einstweiligen Verfügungsverfahren

wird der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin vom 07.01.2025 gegen den Beschluss der 19. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 20.12.2024 nicht abgeholfen.

Die Sache wird dem Oberlandesgericht Köln als Beschwerdegericht zur Entscheidung vorgelegt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen