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GVG § 13a

Gerichtsverfassungsgesetz

Durch Landesrecht können einem Gericht für die Bezirke mehrerer Gerichte Sachen aller Art ganz oder teilweise zugewiesen sowie auswärtige Spruchkörper von Gerichten eingerichtet werden.

Referenzen

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Zitiert von

Beschluss vom Oberlandesgericht Köln - 15 U 162/22
5. September 2022
15 U 162/22 5. September 2022
Beschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 1. Kammer) - 1 BvL 4/13
20. November 2014
1 BvL 4/13 20. November 2014