Beschluss vom Landgericht Bonn - 5 T 148/84

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Der Antrag der Antragstellerin, dem Antragsgegner aufzugeben, den Unterhalt durch Zahlung einer Geldrente zu erbringen, wird abgelehnt.

Eine Erstattung von Kosten findet nicht statt.


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