Beschluss vom Landgericht Bonn - 8 S 243/92

Tenor

Die Berufung des Beklagten und Widerklägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 08.09.1992 wird auf Kosten des Beklagten als unbegründet zurückgewiesen.

Die Berufung des Beklagten und Widerklägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Siegburg vom 08.09.1992 wird auf Kosten des Beklagten als unbegründet zurückgewiesen.


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