Urteil vom Landgericht Bonn - 10 O 164/01

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.451,68 EUR (=40.000,-DM) nebst

8,06 % Zinsen vom 01.10.1998 bis zum 16.04.1999 und 7% Zinsen seit dem 17.04.1999 zu zahlen

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung von 31.000,- EUR (=59.000,-DM)

vorläufig vollstreckbar.


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