Beschluss vom Landgericht Bonn - 10 O 3/09

Tenor

Das Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird gem. § 240 ZPO unterbrochen. Denn das Amtsgericht Bonn hat mit Beschluss vom 22.01.2009 - 97 IN 329/08 - das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Antragstellerin eröffnet.


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