Beschluss vom Landgericht Bonn - 6 T 54/09

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Schuldners vom 06.02.2009 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 22.01.2009 –98 IK 285/04-, durch den dem Schuldner die Restschuldbefreiung versagt worden ist, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.


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