Beschluss vom Landgericht Bonn - 6 T 271/05

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Schuldners wird der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 09.08.2005, durch den die Vergütung des Insolvenzverwalters festgesetzt worden ist, dahingehend abgeändert, dass die Insolvenzverwaltervergütung auf insgesamt 8.334,56 € festgesetzt wird.

Die Gebühr nach Nr. 2361 KV-GKG wird nicht erhoben.


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