Beschluss vom Landgericht Bonn - 54 StVK 84/13

Tenor

Der Antragsgegner wird unter Aufhebung der einschränkenden Regelung von Besuchszeiten für Rechtsanwälte verpflichtet, adäquate Besuchszeiten unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts zu schaffen.

Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen trägt die Landeskasse.

Der Wert des Verfahrens wird auf  300,00 € EUR festgesetzt.


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