Beschluss vom Landgericht Bonn - 6 T 47/23

Tenor

beschlossen:

Unter Abänderung der angefochtenen Entscheidung vom 30.03.2023 wird das Amtsgericht Siegburg angewiesen, der Antragstellerin auch in das streitgegenständliche Grundbuchblatt Abteilung I (Eigentümer) sowie in ungeschwärzter Form in die Dokumente der Einsichtsmappe Akteneinsicht zu gewähren.

Die Beschwerdeentscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen