Urteil vom Landgericht Bonn - 24 Ks 16/22

Tenor

für Recht erkannt:

Der Angeklagte wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens sowie die notwendigen Auslagen des Angeklagten fallen der Staatskasse zur Last.

Der Angeklagte ist für die Dauer der erlittenen Untersuchungshaft vom 26.04.2022 bis zum 01.12.2022 zu entschädigen.


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