Beschluss vom Landgericht Bonn - 41 OH 3/24

Tenor

wird der Antrag des Antragstellers auf Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens als unzulässig zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auf 30.000,00 EUR festgesetzt.


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