Urteil vom Landgericht Dortmund - 4 S 163/06

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 21.11.2006 wie folgt abgeändert und vollständig neu gefasst:

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 344,66 € (i.W. dreihundertvierundvierzig 66/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.04.2006 zu zahlen.

Die Klage im Übrigen wird abgewiesen und die weitergehende Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten der ersten Instanz tragen der Kläger 78 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 22 %.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger 97 % und die Beklagten als Gesamtschuldner 3 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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