Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 355/09

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 97.775,10 € (in Worten: siebenundneunzigtausendsiebenhundertfünfundsiebzig 10/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.09.2007 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen 1/10 die Klägerin und 9/10 die Beklagte mit Ausnahme der durch die Anrufung des örtlich unzuständigen Landgerichts Nürnberg-Fürth entstandenen Kosten; diese trägt die Klägerin allein.

Streitwert: 108.639,00 €.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.


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Zitiert von

Urteil vom Landgericht Wiesbaden (9. Zivilkammer) - 9 O 300/11
11. Oktober 2012
9 O 300/11 11. Oktober 2012
Urteil vom Landgericht Wiesbaden (9. Zivilkammer) - 9 O 301/11
31. August 2012
9 O 301/11 31. August 2012

Referenzen