Urteil vom Landgericht Dortmund - 2 O 42/15

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 15.312,50 € (in Worten: fünfzehntausenddreihundertzwölf 50/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20.03.2015 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von 15.312,50 €.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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