Urteil vom Landgericht Dortmund - 4 O 151/18

Tenor

1.       Die Klage wird abgewiesen.

2.       Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3.       Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu

          vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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