Beschluss vom Landgericht Dortmund - 8 O 8/20 [Kart]

Tenor

erklärt sich das Landgericht Dortmund für örtlich unzuständig und verweist den Rechtsstreit auf den hilfsweise gestellten Antrag der Klägerin vom 29. Januar 2021 gemäß § 281 ZPO ohne mündliche Verhandlung

an das zuständige Landgericht Nürnberg-Fürth - Kartellzivilkammer.


1 2 4 5 6 7 8 9 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen