Beschluss vom Landgericht Duisburg - 4 T 126/85

Tenor

Die als sofortige Beschwerde zu behandelnde Durchgriffs-erinnerung des Antragstellers vom 11.3.1985 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wesel vom 21.2.1985 wird zurückgewiesen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Antragsteller zu tragen.

Beschwerdewert: 300,-- DM.


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