Urteil vom Landgericht Duisburg - 7 S 365/85

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten zu 1.) wird das am 29. August 1985 verkün-

dete Urteil des Amtsgerichts Wesel teilweise abgeändert und insgesamt

wie folgt neu gefaßt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt der Kläger.


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