Beschluss vom Landgericht Duisburg - 11 T 40/11

Tenor

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 04.02.2011 - 11 II 1039/10 BerH - wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten

werden nicht erstattet.

Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.

Beschwerdewert: 96,15 EUR


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