Beschluss vom Landgericht Duisburg - 11 S 25/19

Tenor

Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.

Der Streitwert wird wie folgt festgesetzt:

bis zum 15.11.2019:              1.000,00 EUR

danach:              Die Summe der gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten

Der Antrag auf Niederschlagung der Kosten gemäß § 21 GKG wird zurückgewiesen.


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