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ZPO § 320 Berichtigung des Tatbestandes

Zivilprozessordnung

(1) Enthält der Tatbestand des Urteils Unrichtigkeiten, die nicht unter die Vorschriften des vorstehenden Paragraphen fallen, Auslassungen, Dunkelheiten oder Widersprüche, so kann die Berichtigung binnen einer zweiwöchigen Frist durch Einreichung eines Schriftsatzes beantragt werden.

(2) Die Frist beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils. Der Antrag kann schon vor dem Beginn der Frist gestellt werden. Die Berichtigung des Tatbestandes ist ausgeschlossen, wenn sie nicht binnen drei Monaten seit der Verkündung des Urteils beantragt wird.

(3) Über den Antrag ist mündlich zu verhandeln, wenn eine Partei dies beantragt.

(4) Das Gericht entscheidet ohne Beweisaufnahme. Bei der Entscheidung wirken nur diejenigen Richter mit, die bei dem Urteil mitgewirkt haben. Ist ein Richter verhindert, so gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden und bei dessen Verhinderung die Stimme des ältesten Richters den Ausschlag. Eine Anfechtung des Beschlusses findet nicht statt. Der Beschluss, der eine Berichtigung ausspricht, wird auf dem Urteil und den Ausfertigungen vermerkt. Erfolgt der Berichtigungsbeschluss in der Form des § 130b, ist er in einem gesonderten elektronischen Dokument festzuhalten. Das Dokument ist mit dem Urteil untrennbar zu verbinden.

(5) Die Berichtigung des Tatbestandes hat eine Änderung des übrigen Teils des Urteils nicht zur Folge.

Referenzen

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Zitiert von

Berichtigungsbeschluss vom Landgericht München II - 21 O 12112/25
23. Dezember 2025
21 O 12112/25 23. Dezember 2025
Endurteil vom Oberlandesgericht Nürnberg - 3 U 2375/24
23. Dezember 2025
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Beschluss vom Landgericht Köln - 6 S 39/25
15. Dezember 2025
6 S 39/25 15. Dezember 2025
Beschluss vom Arbeitsgericht Oberhausen - 3 Ca 251/25 Urteilsberichtigung
3. Dezember 2025
3 Ca 251/25 Urteilsberichtigung 3. Dezember 2025
Endurteil vom Oberlandesgericht München - 27 U 4220/24 Bau e
22. Oktober 2025
27 U 4220/24 Bau e 22. Oktober 2025
Urteil vom Landesarbeitsgericht Niedersachsen - 7 SLa 43/25
1. September 2025
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Urteil vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 2 U 10/24
24. Juli 2025
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Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - 2 U 47/24
15. Juli 2025
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Beschluss vom Bundesgerichtshof - VI ZB 59/24
1. Juli 2025
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Beschluss vom Oberlandesgericht Düsseldorf - U 2/24 [Kart]
16. Mai 2025
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