Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 20a S 214/87

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 16. September 1987 verkündete Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf - Aktenzeichen: 35 C 272/87 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung fallen dem Kläger zur Last.

Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 ZPO abgesehen.


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