Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 20 S 162/01

Tenor

In dem Rechtsstreit

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hat die 20. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf

auf die mündliche Verhandlung vom 22.3.2002

für Recht erkannt:

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 11.6,2001 - 58 C 8134/00 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.


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