Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 25 T 267/02

Tenor

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren

über das Vermögen des x,

hat die 25. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf auf die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 13. März 2002 durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht x und die Richterinnen am Landgericht x und x am 16. Mai 2002

beschlossen:

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben und die Sache zur erneuten Behandlung nach Maßgabe der nachstehenden Gründe an das Amtsgericht - Richter - Düsseldorf zurückverwiesen.


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