Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 12 O 414/01

Tenor

In dem Rechtsstreit

hat das Landgericht Düsseldorf, 12. Zivilkammer, auf die mündliche Verhandlung vom 24. April 2002 unter Mitwirkung der Richter X, X und X

für R e c h t erkannt:

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

3.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 2.600,-- EUR vorläufig vollstreckbar.

Der Beklagten wird gestattet, die Sicherheitsleistung auch durch die Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse zu erbringen.


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