Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 1 O 117/05

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 50.880,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 % Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 04.04.2005 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 83 % und die Beklagte 17 % zu tragen.

Von den Kosten der Streitverkündeten zu 1), 4) und 5) tragen die Klägerin 83 % und die Streitverkündeten zu 1), 4) und 5) 17 % selbst.

Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Für die Beklagte und die Streitverkündeten ist das Urteil wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von jeweils 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.


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