Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 11 O 31/06

Tenor

1)

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 47.689,66 EURO nebst 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 15. 04. 2005 zu zahlen.

2)

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin weitere 804,50 EURO nebst 8 % Zinsen seit dem 11. 04. 2006 zu zahlen.

3)

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

4)

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer großen Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.


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