Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 11 O 363/07

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Rechtsschutz für das beabsichtigte Verfahren gegen die Republik X entsprechend dem Klageentwurf des Klägers vom 07. 08. 2007 zu bewilligen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Sicherheitsleistung kann auch durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer großen Bank oder Sparkasse mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.


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