Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 11 O 226/07

Tenor

Das am 07./08.01.2010 verkündete Anerkenntnisurteil wird hinsichtlich der Kostenentscheidung dahingehend ergänzt, dass die Beklagte verpflichtet ist, auch die Kosten des Streithelfers zu tragen.


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