Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 7 O 469/09

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, die der Schufa Holding AG, Verbraucherservice-zentrum, Postfach 56 40, 30056 Hannover am 30.08.1999 übermittelten Daten des Klägers wegen einer Forderung zur Kontonummer oooooooooo mit einem Betrag von 59.923,00 € ebenso zu widerrufen wie alle im Zusammenhang mit der Kontonummer xxxxxxxxxx am 01.04.2005, 31.03.2006, 30.03.2007, 04.04.2008, 17.04.2009 und 01.04.2010 übermittelten Daten.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger 255,79 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 05.02.2010 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger ¾, die Beklagte trägt ¼.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 6.000,00 €, für die Beklagte in Höhe von 3.000,00 €.


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