Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 23 T 78/12

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Langenfeld vom 17.07.2012 – Az. 13 C 86/12 – wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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