Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 2a O 246/11

Tenor

wird auf die sofortige Beschwerde der Schuldner der Zwangsvollstreckungsbeschluss vom 02.03.2012 aufgehoben und der Antrag auf Erlass eines Zwangsgeldes vom 06.09.2011 zurückgewiesen.


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