Gerichtsbescheid vom Landgericht Düsseldorf - DG - 11/2013

Tenor

Die Anträge werden zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Antragsteller wird nachgelassen, die jeweilige Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Antragsgegner vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


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