Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 23 T 62/14

Tenor

Die Streitwertbeschwerde der Prozessbevollmächtigten des Antragstellers vom 29.05.2014 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 06.05.2014 – 57 C 4962/14 – wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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