Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 22 T 121/15

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der früheren Beklagten vom 17.09.2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf vom 03.09.2015 – 42 C 11445/13 – aufgehoben und der Rechtsstreit zur Durchführung des Urteilsergänzungsverfahrens gem. 321 ZPO an das Amtsgericht zurück verwiesen.

Kosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.


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