Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 9 O 362/14

Tenor

Unter Abweisung der weitergehenden Klage wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 4117,10 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2014 zu zahlen.

Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 21 % und die Beklagte 79 % zu tragen.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin allerdings nur gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheit i.H.v. 110 % des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Zwangsvollstreckung Sicherheit i.H.v. 110 % des jeweils aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages leistet.


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