Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 25 T 107/16

Tenor

Auf den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 127 GNotKG wird die Kostenrechnung vom 5. Oktober 2016 des Notars Dr. L.  in Düsseldorf abgeändert.

In der Rechnung sind  136,85 € zu viel erhoben worden.

Der Gesamtbetrag der Rechnung Nr. wird auf 194,57 € festgesetzt.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.


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