Beschluss vom Landgericht Düsseldorf - 12 Qs 19/18

Tenor

1. Der Beschluss des Amtsgerichts Neuss vom 29. Juni 2018 (Az.: 4 Cs 45/17) wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:

Die Dolmetscher-/Übersetzungsvergütung des Antragstellers für die Übersetzung des Strafbefehls (Rechnung des Dolmetschers vom 10. April 2017) wird auf 238,27 EUR (98 Zeilen für je 2,05 EUR = 200,09 zuzüglich 38,18 EUR MwSt) festgesetzt.

Dem Antragsteller steht darüber hinaus eine Vergütung in Höhe von 12,50 EUR zu. 

Im Übrigen wird der weitergehende Antrag des Antragsstellers auf Zahlung einer Ausfallentschädigung zurückgewiesen.

2. Das Verfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.


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