Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 19 S 19/22

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 16.02.2022 (Az.: 13 C 827/21) abgeändert und die Klage abgewiesen.

Die Kosten des gesamten Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.


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