Urteil vom Landgericht Düsseldorf - 14c O 24/23

Tenor

I.Die Beklagte wird verurteilt, es bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, diese zu vollstrecken an den Geschäftsführern, zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbrauchern Angaben zur Belieferung von Fernwärme auf der Webseite L. zu erteilen und dabei nicht zugleich in leicht zugänglicher und allgemein verständlicher Form über die Netzverluste in Megawattstunden pro Jahr als Differenz zwischen der Wärme-Netzeinspeisung und der nutzbaren Wärmeabgabe zu informieren oder informieren zu lassen, wenn dies geschieht wie in Anlage K1 wiedergegeben.

II.Die Beklagte wird verurteilt an den Kläger 260,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.04.2023 zu zahlen.

III.             Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

IV.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, im Hinblick auf den Unterlassungsanspruch jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 16.500 EUR und im Übrigen nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages.


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