Urteil vom Landgericht Essen - 13 S 35/93

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 14. Dezember 1992 verkündete Urteil des Amtsgerichts Hattingen – 15 C 128/92 – teilweise abgeändert und neugefaßt.

Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.201,97 DM (i. W.: eintausendzweihunderteins 97/100 Deutsche Mark) nebst 4 % Zinsen seit dem 31. Juli 1992 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 3/5, die Beklagten zu 2/5.


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