Urteil vom Landgericht Essen - 10 S 167/02

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 12. März 2002 verkündete Urteil des Amtsgerichts Essen (Az.: 24 C 620/01) abgeändert.

Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 739,89 EUR (i. W.: sieben-hundertneununddreißig und 89/100 Euro) nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. Oktober 2001 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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